Sie benötigen eine Immobilienbewertung in Rheinhessen?
Dann sind Sie hier richtig.
Unsere Immobiliengutachter erstellen Immobilienbewertungen z.B. bei Vermögensstreitigkeiten, Ehescheidung, Enteignungen, usw.
Da es bei Erbschaft einer Immobilie oftmals mehrere Erben gibt, sind Streitigkeiten um die gerechte Aufteilung oft vorprogrammiert.
Meist übernimmt ein Erbe die Immobilie und muss die anderen Erben auszahlen. Da der Wert der Immobilie aber oftmals nicht richtig eingeschätzt werden kann, erhalten Sie durch einen Immobiliengutachter oder durch die Immobilienbewertung einige gute Anhaltspunkte, um zu einer gerechten Lösung zu gelangen.
Ahnlich verläuft die Begutachtung übrigens auch bei einer Ehescheidung.
Bei der eventuellen Enteignung einer Immobilien oder eines Grundstückes, weil dort z.B. eine Straße gebaut werden soll, ist ein Wertgutachten ratsam. Bei einem Wertgutachten werden auch folgende Faktoren berücksichtigt: Restnutzungsdauer, Lage der Immobilie, Zustand des Gebäudes und vieles mehr.
Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.

Frank Römer
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Dipl. Betriebswirt (FH)
Diplom Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.
Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.
Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96
Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc. finden Sie auf www.immogutachter24.de
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen einer Gutachtenerstattung erstellten Fotografien urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen. In den dem Urteil zugrunde liegenden Fall ging es
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